Als Steuerberater für Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe übernimmt STEUERBERATUNG KERSTIN LANG eine Vielzahl von Pflichten und Aufgaben, die im laufenden Praxisbetrieb Zeit — und oft auch Nerven — kosten und Ressourcen binden. Wir analysieren die finanzielle Situation der Praxis, um eine solide Basis für geplante Investitionen zu schaffen und unterstützen Sie bei der Erstellung von finanziellen Prognosen und Budgets für das kommende Jahr. In rechtlichen Fragen und bei Betriebs- und Steuerprüfungen unterstützen wir Sie und Ihre Praxis durch die Präsenz unserer professionellen Steuerkanzlei bei der Wahrung Ihrer Rechte und Interessen. In Bezug auf Ihre Vermögensplanung und Altersvorsorge beraten wir Sie umfassend und fair. Praxisgründungen begleitet unsere Steuerkanzlei ebenso wie die Abgabe oder Auflösung einer Praxis und steht bei eventueller Neuorientierung mit einer umfassenden Umwandlungsberatung an Ihrer Seite.
Die Vorbereitung auf die Selbstständigkeit wird im Medizin- oder Zahnmedizinstudium kaum thematisiert. Wer nach der Assistenzzeit als angestellter Arzt oder Zahnarzt arbeiten möchte, hat den Vorteil, sich ganz auf die berufliche Entwicklung konzentrieren zu können. Berufsanfänger, die eine Niederlassung ins Auge fassen, stehen dagegen oft vor unerwarteten Herausforderungen. Von der Standortsuche über die Praxisform bis hin zur Frage, ob Neugründung oder Praxisübernahme — viele Entscheidungen sind zu treffen, die auf lange Jahre die Zukunft des Praxisinhabers bestimmen werden.
Hierbei möchte Sie KERSTIN LANG STEUERBERATUNG professionell begleiten. Wir erarbeiten umfassende und aussagekräftige Standortanalysen, erstellen Praxisbewertungen möglicher Abgabepraxen und unterstützen Sie bei der Praxisfinanzierung. Auch wenn Sie als etablierter Praxisinhaber eine Umgestaltung ins Auge fassen wie etwa das Überführen einer Einzel- in eine Gemeinschaftspraxis oder umgekehrt, steht unsere Kanzlei beratend an Ihrer Seite. Zum Ende Ihres beruflichen Weges, wenn Sie vor der Entscheidung stehen, Ihre Praxis aufzulösen oder abzugeben, können Sie auf unsere langjährige Erfahrung bei der Praxisabgabe-Begleitung zurückgreifen.
Das medizinische oder zahnmedizinische Versorgungszentrum (MVZ/ZMVZ) ist eine noch vergleichsweise neue Praxisform. Sie unterliegt rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten, die es bereits vor Planung und Gründung eines (zahn)medizinischen Versorgungszentrums zu berücksichtigen gilt. Für den Betrieb ist eine Zulassung erforderlich. Die Zulassungsvoraussetzungen variieren je nach Bundesland.
In der Regel müssen die Geschäftsführer eines MVZ/ZMVZ Ärzte bzw. Zahnärzte sein, denen auch die Mehrheit der Gesellschaftsanteile und Stimmrechte zusteht. Es ist jedoch auch möglich, dass Nichtmediziner an der Geschäftsführung beteiligt sind. Eine Beteiligung Dritter am Gewinn der Gesellschaft ist hingegen nicht zulässig. Ärzte in einem MVZ/ZMVZ können sowohl angestellt als auch als Vertragsärzte/Vertragszahnärzte tätig sein.
MVZ/ZMVZ können in unterschiedlichen Rechtsformen organisiert sein, z.B. als Einzelunternehmen, Personengesellschaft (z.B. GbR) oder Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH). Die Wahl der Rechtsform hat Auswirkungen auf die Haftung, das Eigenkapital und die Besteuerung. Spezialisiert auf die steuerliche Beratung medizinischer und zahnmedizinischer Praxen, ist KERSTIN LANG STEUERBERATUNG bestens vertraut mit den steuerlichen Pflichten und Optimierungsmöglichkeiten medizinischer Versorgungszentren.
Mit Praxisbewertung und Praxisvergleich bietet KERSTIN LANG STEUERBERATUNG Ettlingen zwei verschiedene Ansätze zur Bewertung und Analyse von Arztpraxen, Zahnarztpraxen oder MVZ/ZMVZ. Die Praxisbewertung zielt vornehmlich auf die Ermittlung des wirtschaftlichen Werts einer Praxis ab, während ein Praxisvergleich mehrere Praxen analysiert und gegenüberstellt, um ihre Stärken, Schwächen und Potenziale zu identifizieren. Je nach Intention können beide Ansätze fundierte Entscheidungen im Zusammenhang mit der Praxisführung, dem Praxismanagement oder dem Kauf bzw. Verkauf von Praxen unterstützen.
Ertragswertverfahren, Substanzwertverfahren und Vergleichswertverfahren dienen zur Ermittlung des Praxiswerts. Berücksichtigt werden neben der Umsatz- und Gewinnentwicklung der Praxis auch Standortfaktoren sowie die Patientenstruktur und -bindung. Ausstattung und Zustand der Praxisräume werden ebenso in die Bewertung mit einbezogen wie die Mitarbeiterstruktur und -qualifikation. Darüber hinaus beleuchten wir die allgemeine Wettbewerbssituation und Marktlage in der Region.
Der Praxisvergleich stellt Faktoren wie Umsatz, Gewinn, Patientenstruktur, Praxisgröße, Standort und Leistungsspektrum verschiedener Praxen gegenüber. Sie kann nicht nur im Vorfeld einer Praxisübernahme oder -abgabe sinnvoll sein, sondern auch, um Prozesse der eigenen Praxis zu optimieren.
Die Rentabilitätsanalyse dient der Bewertung der Rentabilität und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Praxis. Sie kann die finanzielle Performance der Praxis bewerten, indem verschiedene Kennzahlen und Indikatoren analysiert werden und ermöglicht die Beurteilung der Rentabilität im Verhältnis zu Umsatz, Kosten, Kapital und anderen Faktoren. Die Rentabilitätsanalyse Ihrer Steuerberatung Ettlingen durchleuchtet die finanzielle Performance Ihrer Praxis, indem sie unter anderem ermittelt, wie effektiv Ressourcen eingesetzt werden. So lassen sich nicht nur Schwächen aufdecken, sondern auch Stärken gezielt fördern. Unternehmerische Entscheidungen wie Investitionen oder Kostensenkungsmaßnahmen können mit den gewonnenen Informationen sicher und fundiert getroffen werden.
Für die Analyse berechnen und analysieren wir verschiedene Rentabilitätskennzahlen wie Umsatz-, Eigenkapital- und Gesamtkapitalrendite und die Rentabilität des eingesetzten Kapitals (Return on Investment). Vergleiche mit anderen Praxen, historische Daten oder Benchmarks werden herangezogen, um die Ergebnisse einzuordnen, zu bewerten und Handlungsbedarf zu identifizieren. Eine Rentabilitätsanalyse stellt eine Momentaufnahme der finanziellen Situation des Unternehmens dar. Um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, sollten die Analyseperioden angemessen gewählt und Branchenstandards oder historische Daten für Vergleiche herangezogen werden.
Für ärztliche und zahnärztliche Praxen ist es wichtig, nicht nur rückblickend auf vergangene Geschäftsjahre zu schauen, sondern auch zukünftige Perioden zu planen. Sobald die finanziellen Ergebnisse eines Jahres vorliegen, ist es ratsam, die zukünftige Entwicklung und die finanziellen Ziele für das kommende Jahr zu planen.
Unser Planungsrechner unterstützt Sie bei der Erstellung von finanziellen Prognosen und Budgets für das kommende Jahr oder einen bestimmten, frei wählbaren Zeitraum. Er ermöglicht die Festlegung von Umsatzzielen und die Planung der erwarteten Kosten für das kommende Jahr. Dabei können verschiedene Kostenarten wie Personal, Miete, Marketing, Materialbeschaffung usw. berücksichtigt werden. Mit seiner Hilfe können Sie Ihre geplanten Investitionen erfassen und deren Auswirkungen auf die finanzielle Situation analysieren. Sie können verschiedene Szenarien durchspielen, um die Rentabilität von Investitionen zu bewerten.
So haben Sie die Möglichkeit, Ihre finanzielle Zukunft aktiv zu gestalten, indem Sie realistische Ziele setzen, mögliche Risiken und Chancen identifizieren und fundierte Entscheidungen treffen. Durch eine kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Planung können Sie Ihre finanzielle Performance optimieren und Ihre langfristige Wettbewerbsfähigkeit verbessern.
KERSTIN LANG STEUERBERATUNG in Ettlingen bietet ärztlichen und zahnärztlichen Praxen in verschiedenen Bereichen Unterstützung bei Steuererklärungen und Steuerdurchsetzungen. Unsere Hilfe bei der Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen für die Praxis umfasst die Erfassung und Zusammenstellung der relevanten Einkommens-, Ausgaben- und Vermögensdaten, um eine vollständige und korrekte Steuererklärung zu erstellen. Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Betreuung von Kunden im Gesundheitswesen können wir sicherstellen, dass alle steuerlichen Vorschriften und Abzugsmöglichkeiten berücksichtigt werden, um eine optimale Steuerbelastung zu gewährleisten.
Im Fall von steuerlichen Streitigkeiten mit den Steuerbehörden vertreten wir die Interessen Ihrer Praxis. Dies beinhaltet die Kommunikation und Verhandlung mit den Steuerbehörden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden oder gegebenenfalls juristische Schritte einzuleiten. Wenn ein Steuerbescheid oder eine Steuernachzahlung angefochten werden muss, unterstützen wir Sie bei der Einleitung und Durchführung von steuerlichen Rechtsmittelverfahren. Dies umfasst die Überprüfung des Steuerbescheids, die Erstellung von Einsprüchen und die Vertretung der Praxis vor den Finanzgerichten. Auch beim Verdacht auf Steuerhinterziehung oder andere steuerliche Vergehen unterstützen wir Sie gerne bei der Kommunikation mit den Steuerfahndungsbehörden, der Aufarbeitung von steuerlichen Unterlagen und der Entwicklung einer Verteidigungsstrategie.
KERSTIN LANG STEUERBERATUNG bietet ärztlichen und zahnärztlichen Praxen umfangreiche Unterstützung in allen Belangen der Finanzbuchhaltung. Wir übernehmen die ordnungsgemäße Buchführung der Praxis unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Anforderungen. Unsere Leistungen in der Finanzbuchhaltung umfasst die Erfassung von Geschäftsvorfällen wie Einnahmen, Ausgaben, Rechnungen, Banktransaktionen und Personalkosten. Die Führung der Finanz- und Anlagenbuchhaltung einschließlich der Erfassung und Verwaltung von Vermögenswerten, Abschreibungen, Darlehen und Zinsen ist ebenfalls Teil unseres Leistungsspektrums. Wir tragen Sorge dafür, dass Ihre Finanz- und Anlagenbuchhaltung den steuerlichen Vorschriften entspricht und die wirtschaftliche Situation der Praxis korrekt abbildet.
Gerne übernehmen wir auch die Erstellung und Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen für Sie. Wir überprüfen Ihre Umsatzsteuerdaten, berechnen die fällige Umsatzsteuer und reichen die Voranmeldung fristgerecht bei den Steuerbehörden ein. Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung von Jahresabschlüssen benötigen, wenden Sie sich ebenfalls gerne vertrauensvoll an unsere Steuerkanzlei. Wir stellen alle relevanten finanziellen Informationen zusammen, erstellen Ihre Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Bilanzen und kümmern uns darum, dass Ihre Jahresabschlüsse den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und eine verlässliche Grundlage für die steuerliche Bewertung der Praxis bieten.
Die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen für die Mitarbeiter einer ärztlichen oder zahnärztlichen Praxis können einen beträchtlichen Teil an Ressourcen binden. Wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an KERSTIN LANG STEUERBERATUNG in Ettlingen, wenn wir diese Aufgabe für Sie übernehmen sollen. Unsere Leistungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung umfassen die Berechnung der Löhne und Gehälter unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren wie Arbeitsstunden, Urlaub, Krankheit, Sozialversicherungsbeiträge und steuerliche Abzüge. Selbstverständlich sorgen wir dafür, dass die Abrechnungen korrekt und pünktlich erstellt werden.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei allen Meldungen und Kommunikationen mit den Behörden im Zusammenhang mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Dazu gehört die An- und Abmeldung von Mitarbeitern bei den Sozialversicherungsträgern, die Erstellung von Meldungen zur Lohnsteuer und Sozialversicherung sowie die Kommunikation mit den Finanz- und Arbeitsbehörden. Wir stellen sicher, dass Ihre Praxis die korrekten Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern berechnet und abführt, überwachen die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und sorgen dafür, dass Beiträge und Abgaben korrekt ermittelt und fristgerecht entrichtet werden. Auch die Erstellung von Lohnbescheinigungen, Verdienstnachweisen und anderen relevanten Auswertungen für Mitarbeiter und Behörden sowie die Erstellung von Jahresmeldungen wie die Lohnsteuerbescheinigung übernehmen wir für Sie.
Jahresabschlüsse sind zusammenfassende finanzielle Berichte, die am Ende eines Geschäftsjahres erstellt werden. Sie geben einen umfassenden Überblick über die finanzielle Situation und die Geschäftstätigkeit einer ärztlichen oder zahnärztlichen Praxis während des abgelaufenen Jahres. Häufig werden Jahresabschlüsse von externen Parteien wie Banken, Investoren oder Versicherungen angefordert, um die Bonität und wirtschaftliche Stabilität der Praxis zu bewerten.
Ein Jahresabschluss besteht in der Regel aus einer Gewinn- und Verlustrechnung (auch Erfolgsrechnung genannt), einer Bilanz und einem Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt die Einnahmen, Ausgaben und den Gewinn oder Verlust der Praxis während des Geschäftsjahres. Die Bilanz gibt einen Überblick über die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und das Eigenkapital der Praxis zu einem bestimmten Stichtag. Der Anhang enthält weitere Erläuterungen und ergänzende Informationen zu den Zahlen im Jahresabschluss.
Als Steuerkanzlei mit Expertise im Bereich ärztlicher und zahnärztlicher Praxen kann KERSTIN LANG STEUERBERATUNG die zuverlässige und professionelle Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sicherstellen. Sie erhalten eine fundierte Grundlage für Ihre finanziellen Entscheidungen und können die finanzielle Performance der Praxis besser verstehen und steuern.
Der Liqui-Spot beinhaltet eine Hochrechnung des Gewinns Ihrer ärztlichen oder zahnärztlichen Praxis für das laufende Geschäftsjahr. Hierfür werden einzelne und künftige Geschäftsvorfälle Ihrer Praxis berücksichtigt. Diese Berechnungen werden durchgeführt, um eine rechtzeitige und genaue Einschätzung der zu erwartenden Steuerzahlungen zu ermöglichen. Dies ermöglicht Ihnen als Praxisinhaber, Ihre finanzielle Planung zu optimieren, angemessene Rücklagen für Steuerzahlungen zu bilden und mögliche Steuernachzahlungen zu vermeiden.
Um die voraussichtliche Steuerschuld Ihrer Praxis zu ermitteln, berücksichtigen wir die aktuellen Einkommensdaten, Ausgaben und mögliche steuerliche Abzüge unter Verwendung der aktuellen Steuergesetze und -vorschriften. Unsere Leistungen umfassen auch die Analyse von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, um Ihre Steuerbelastung zu minimieren. Unser Fokus liegt darauf, Optimierungspotenziale für legale und strategische Maßnahmen zu erkennen, um die Steuerzahlungen zu optimieren.
Im Verlauf des Geschäftsjahres können sich finanzielle Bedingungen und steuerliche Vorgaben ändern. Wir helfen Ihnen dabei, die Jahressteuervorausberechnungen regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um Ihre Steuerzahlungen kontinuierlich zu optimieren und potenzielle Risiken oder Chancen frühzeitig zu erkennen.
Bei einer Betriebsprüfung werden die steuerlichen Angelegenheiten einer Praxis überprüft, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Vorschriften eingehalten werden und die Steuererklärungen korrekt sind. Ihre Steuerkanzlei in Ettlingen bietet Praxisinhabern eine umfassende Unterstützung und Vertretung der Praxis während einer Prüfung durch die Finanzbehörden.
Unsere Leistungen im Bereich Betriebsprüfungen beinhalten die Überprüfung der steuerlichen Unterlagen und die Vorbereitung aller erforderlichen Dokumente, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen vollständig und ordnungsgemäß vorliegen. Auch bei der Organisation der Unterlagen und der Erstellung von Übersichten stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um den Prüfungsprozess effizienter zu gestalten. Als Vertreter der Praxis begleiten wir Sie während des gesamten Prüfungsprozesses. Bei Fragen während der Betriebsprüfung seitens der Finanzbehörde übernehmen wir die Kommunikation mit den Prüfern und stellen sicher, dass alle Anfragen ordnungsgemäß beantwortet werden.
Nach Abschluss der Betriebsprüfung analysieren und bewerten wir die Prüfungsergebnisse, um mögliche steuerliche Risiken oder Abweichungen zu identifizieren. Falls im Zuge der Betriebsprüfung Unstimmigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten mit den Prüfern auftreten, unterstützen wir Sie selbstverständlich auch bei der Einlegung von Rechtsbehelfen.
Die Umwandlung einer Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis, die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) oder die Überführung einer Praxis in eine Kapitalgesellschaft sind nur einige Beispiele für Umwandlungen von ärztlichen oder zahnärztlichen Praxen. Verbunden mit Umwandlungen sind rechtliche und steuerliche Prozesse, bei denen KERSTIN LANG STEUERBERATUNG in Ettlingen Sie gerne berät und unterstützt.
Hierbei analysieren und bewerten wir zunächst die Ausgangssituation und erstellen auf dieser Basis einen individuellen Umwandlungsplan, der die rechtlichen und steuerlichen Anforderungen berücksichtigt. Wir unterstützen Sie bei der Wahl der geeigneten Rechtsform, der Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen und der Abstimmung mit den Behörden. Selbstverständlich begleiten wir Sie während des gesamten Umwandlungsprozesses und kümmern uns um die Koordination, fertigen die erforderlichen Verträge und Dokumente an und übernehmen die Kommunikation mit Notaren, Behörden und Institutionen.
Auch nach der Umwandlung bleiben wir an Ihrer Seite und unterstützen Sie bei der Anpassung der Steuerregistrierung, der Durchführung von steuerlichen Anmeldungen oder der Umstellung der Buchhaltung. Unsere langfristige Nachbetreuung stellt sicher, dass alle steuerlichen Aspekte der Umwandlung ordnungsgemäß umgesetzt werden und die Praxisinhaber weiterhin ihre steuerlichen Pflichten erfüllen.
In rechtlichen Angelegenheiten vor Gericht oder außerhalb des Gerichtsverfahrens können Praxisinhaber auf die professionelle Begleitung durch KERSTIN LANG STEUERBERATUNG vertrauen. Unsere außergerichtliche Vertretung umfasst die Kommunikation und Verhandlung mit Behörden, Finanzämtern oder anderen Vertragsparteien. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen, der Klärung von rechtlichen Fragen und der Erarbeitung von Lösungsstrategien. Sollte Ihre Praxis in einen Rechtsstreit verwickelt werden, etwa in Steuerstreitverfahren, kann unsere Kanzlei Ihre Interessen vor Gericht wahrnehmen. Wir bereiten die rechtlichen Argumente vor, führen Verhandlungen mit der Gegenpartei und vertreten die Praxis in allen gerichtlichen Verfahren.
Unsere Rechtsberatung können ärztliche und zahnärztliche Praxen jederzeit wahrnehmen, etwa zur rechtlichen Beurteilung von Verträgen oder bei rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Praxisführung. Wir unterstützen bei der Erstellung, Überprüfung und Verhandlung von Verträgen sowie bei der Gestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei der außergerichtlichen Streitbeilegung und Mediation. Dies kann dazu beitragen, Streitigkeiten effizient zu klären, Kosten zu sparen und die Beziehung zu anderen Parteien zu erhalten oder zu verbessern.
Bei der langfristigen Planung, Verwaltung und Optimierung des Vermögens Ihrer Praxis können Sie auf die professionelle Unterstützung der Steuerkanzlei Ettlingen zurückgreifen. Unsere Vermögensberatung umfasst die Bewertung von Vermögenswerten, Schulden, Einkommen und Ausgaben sowie die Identifizierung von Chancen und Risiken. Auf Grundlage der Analyse definieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihre individuellen Ziele und Prioritäten. So lassen sich langfristige Vermögensziele entwickeln, wie beispielsweise die finanzielle Absicherung im Ruhestand, die Finanzierung von Investitionen oder die Optimierung der steuerlichen Situation.
Auch bei der Strukturierung des Praxisvermögens leisten wir wertvolle Hilfe. Wir beraten Sie zu verschiedenen Anlageklassen, wie Immobilien, Wertpapieren oder betrieblichen Altersvorsorgen sowie zur Optimierung von steuerlichen Aspekten bei der Vermögensverwaltung und zur Absicherung Ihres Vermögens. Bei der langfristigen Nachfolgeplanung sind wir an Ihrer Seite mit Beratung zu rechtlichen und steuerlichen Aspekten der Praxisnachfolge. Ob Übergabe an einen Nachfolger, Veräußerung der Praxis oder Gestaltung eines Ruhestandsplans: Wir helfen bei der Entwicklung eines maßgeschneiderten Nachfolgekonzepts und begleiten Sie während des gesamten Prozesses.
Mit der Liquiditätsvorschau können wir eine finanzielle Prognose erstellen, die aufzeigt, wie sich die Liquidität Ihrer Praxis in einem bestimmten Zeitraum entwickeln wird. Hierbei planen wir gemeinsam mit Ihnen die erwarteten Einnahmen und Ausgaben im Voraus und aktualisieren sie in regelmäßigen Abständen. Berücksichtigt werden unter anderem Umsatzerlöse, betriebliche Ausgaben, Steuerzahlungen, Personalkosten und weitere finanzielle Aspekte. Nachfolgend überwachen und vergleichen wir regelmäßig den tatsächlichen Zahlungsfluss mit der prognostizierten Liquiditätsvorschau. So können wir eventuelle Abweichungen frühzeitig erkennen. Zeichnet sich ein Liquiditätsengpass ab, schlagen wir geeignete Maßnahmen vor, um die Liquidität zu verbessern, wie zum Beispiel die Anpassung von Zahlungszielen oder die Optimierung des Forderungsmanagements. Wir beraten Sie hinsichtlich der Verbesserung des Cashflow-Managements, der optimalen Gestaltung von Zahlungsbedingungen mit Lieferanten und Patienten, des effektiven Einsatzes von Liquiditätsreserven oder der Nutzung von Finanzierungsinstrumenten wie Kreditlinien.
Neben der Liquiditätsvorschau bieten wir Ihnen an, auch eine umfassende Finanzplanung und -prognose für die Praxis zu erstellen. Diese beinhaltet die Analyse der finanziellen Situation, die Entwicklung von finanziellen Zielen und die Planung der langfristigen finanziellen Entwicklung der Praxis. Die solide Finanzplanung ermöglicht Ihnen, langfristige Investitionen zu planen und finanzielle Risiken zu minimieren.
Anders als in Berufen der freien Wirtschaft spielt die betriebliche Altersvorsorge für Praxisinhaber kaum eine Rolle. In der Regel fußt die Altersvorsorge für selbstständige Ärzte auf dem ärztlichen Versorgungswerk, privater Altersvorsorge und meist auch der Praxis als Vermögenswert. Praxisinhaber sollten sich daher frühzeitig mit ihrer Altersvorsorge auseinandersetzen, um sicherzustellen, dass sie auch im Ruhestand finanziell abgesichert sind. KERSTIN LANG STEUERBERATUNG unterstützt Sie dabei. Wir analysieren Ihre finanzielle Situation einschließlich eventuell bestehender Altersvorsorgepläne, Ersparnisse und Investitionen. Dadurch schaffen wir die Grundlage zur Bestimmung Ihrer zukünftigen Bedürfnisse und Ziele für die Altersvorsorge.
Basierend auf der Analyse entwickelt unsere Steuerkanzlei einen Altersvorsorgeplan, der auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele abgestimmt ist. Dabei berücksichtigen wir auch Aspekte wie die Lebenshaltungskosten im Ruhestand, die gewünschte Lebensqualität, die steuerlichen Rahmenbedingungen und die Risikotoleranz. Wir überwachen die Entwicklung der Altersvorsorgepläne und unterstützen bei der Anpassung, falls sich Ihre individuellen Bedürfnisse oder die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern. Auch bei der Nachfolgeplanung mit Blick auf die Altersvorsorge unterstützen wir Sie gerne und stellen sicher, dass Altersvorsorgepläne und langfristige Ziele hinsichtlich Übergabe oder Verkauf der Praxis im Einklang stehen.
Als Steuerberater für Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe übernimmt STEUERBERATUNG KERSTIN LANG eine Vielzahl von Pflichten und Aufgaben, die im laufenden Praxisbetrieb Zeit — und oft auch Nerven — kosten und Ressourcen binden. Wir analysieren die finanzielle Situation der Praxis, um eine solide Basis für geplante Investitionen zu schaffen und unterstützen Sie bei der Erstellung von finanziellen Prognosen und Budgets für das kommende Jahr. In rechtlichen Fragen und bei Betriebs- und Steuerprüfungen unterstützen wir Sie und Ihre Praxis durch die Präsenz unserer professionellen Steuerkanzlei bei der Wahrung Ihrer Rechte und Interessen. In Bezug auf Ihre Vermögensplanung und Altersvorsorge beraten wir Sie umfassend und fair. Praxisgründungen begleitet unsere Steuerkanzlei ebenso wie die Abgabe oder Auflösung einer Praxis und steht bei eventueller Neuorientierung mit einer umfassenden Umwandlungsberatung an Ihrer Seite.
Die Vorbereitung auf die Selbstständigkeit wird im Medizin- oder Zahnmedizinstudium kaum thematisiert. Wer nach der Assistenzzeit als angestellter Arzt oder Zahnarzt arbeiten möchte, hat den Vorteil, sich ganz auf die berufliche Entwicklung konzentrieren zu können. Berufsanfänger, die eine Niederlassung ins Auge fassen, stehen dagegen oft vor unerwarteten Herausforderungen. Von der Standortsuche über die Praxisform bis hin zur Frage, ob Neugründung oder Praxisübernahme — viele Entscheidungen sind zu treffen, die auf lange Jahre die Zukunft des Praxisinhabers bestimmen werden.
Hierbei möchte Sie KERSTIN LANG STEUERBERATUNG professionell begleiten. Wir erarbeiten umfassende und aussagekräftige Standortanalysen, erstellen Praxisbewertungen möglicher Abgabepraxen und unterstützen Sie bei der Praxisfinanzierung. Auch wenn Sie als etablierter Praxisinhaber eine Umgestaltung ins Auge fassen wie etwa das Überführen einer Einzel- in eine Gemeinschaftspraxis oder umgekehrt, steht unsere Kanzlei beratend an Ihrer Seite. Zum Ende Ihres beruflichen Weges, wenn Sie vor der Entscheidung stehen, Ihre Praxis aufzulösen oder abzugeben, können Sie auf unsere langjährige Erfahrung bei der Praxisabgabe-Begleitung zurückgreifen.
Das medizinische oder zahnmedizinische Versorgungszentrum (MVZ/ZMVZ) ist eine noch vergleichsweise neue Praxisform. Sie unterliegt rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten, die es bereits vor Planung und Gründung eines (zahn)medizinischen Versorgungszentrums zu berücksichtigen gilt. Für den Betrieb ist eine Zulassung erforderlich. Die Zulassungsvoraussetzungen variieren je nach Bundesland.
In der Regel müssen die Geschäftsführer eines MVZ/ZMVZ Ärzte bzw. Zahnärzte sein, denen auch die Mehrheit der Gesellschaftsanteile und Stimmrechte zusteht. Es ist jedoch auch möglich, dass Nichtmediziner an der Geschäftsführung beteiligt sind. Eine Beteiligung Dritter am Gewinn der Gesellschaft ist hingegen nicht zulässig. Ärzte in einem MVZ/ZMVZ können sowohl angestellt als auch als Vertragsärzte/Vertragszahnärzte tätig sein.
MVZ/ZMVZ können in unterschiedlichen Rechtsformen organisiert sein, z.B. als Einzelunternehmen, Personengesellschaft (z.B. GbR) oder Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH). Die Wahl der Rechtsform hat Auswirkungen auf die Haftung, das Eigenkapital und die Besteuerung. Spezialisiert auf die steuerliche Beratung medizinischer und zahnmedizinischer Praxen, ist KERSTIN LANG STEUERBERATUNG bestens vertraut mit den steuerlichen Pflichten und Optimierungsmöglichkeiten medizinischer Versorgungszentren.
Mit Praxisbewertung und Praxisvergleich bietet KERSTIN LANG STEUERBERATUNG Ettlingen zwei verschiedene Ansätze zur Bewertung und Analyse von Arztpraxen, Zahnarztpraxen oder MVZ/ZMVZ. Die Praxisbewertung zielt vornehmlich auf die Ermittlung des wirtschaftlichen Werts einer Praxis ab, während ein Praxisvergleich mehrere Praxen analysiert und gegenüberstellt, um ihre Stärken, Schwächen und Potenziale zu identifizieren. Je nach Intention können beide Ansätze fundierte Entscheidungen im Zusammenhang mit der Praxisführung, dem Praxismanagement oder dem Kauf bzw. Verkauf von Praxen unterstützen.
Ertragswertverfahren, Substanzwertverfahren und Vergleichswertverfahren dienen zur Ermittlung des Praxiswerts. Berücksichtigt werden neben der Umsatz- und Gewinnentwicklung der Praxis auch Standortfaktoren sowie die Patientenstruktur und -bindung. Ausstattung und Zustand der Praxisräume werden ebenso in die Bewertung mit einbezogen wie die Mitarbeiterstruktur und -qualifikation. Darüber hinaus beleuchten wir die allgemeine Wettbewerbssituation und Marktlage in der Region.
Der Praxisvergleich stellt Faktoren wie Umsatz, Gewinn, Patientenstruktur, Praxisgröße, Standort und Leistungsspektrum verschiedener Praxen gegenüber. Sie kann nicht nur im Vorfeld einer Praxisübernahme oder -abgabe sinnvoll sein, sondern auch, um Prozesse der eigenen Praxis zu optimieren.
Die Rentabilitätsanalyse dient der Bewertung der Rentabilität und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Praxis. Sie kann die finanzielle Performance der Praxis bewerten, indem verschiedene Kennzahlen und Indikatoren analysiert werden und ermöglicht die Beurteilung der Rentabilität im Verhältnis zu Umsatz, Kosten, Kapital und anderen Faktoren. Die Rentabilitätsanalyse Ihrer Steuerberatung Ettlingen durchleuchtet die finanzielle Performance Ihrer Praxis, indem sie unter anderem ermittelt, wie effektiv Ressourcen eingesetzt werden. So lassen sich nicht nur Schwächen aufdecken, sondern auch Stärken gezielt fördern. Unternehmerische Entscheidungen wie Investitionen oder Kostensenkungsmaßnahmen können mit den gewonnenen Informationen sicher und fundiert getroffen werden.
Für die Analyse berechnen und analysieren wir verschiedene Rentabilitätskennzahlen wie Umsatz-, Eigenkapital- und Gesamtkapitalrendite und die Rentabilität des eingesetzten Kapitals (Return on Investment). Vergleiche mit anderen Praxen, historische Daten oder Benchmarks werden herangezogen, um die Ergebnisse einzuordnen, zu bewerten und Handlungsbedarf zu identifizieren. Eine Rentabilitätsanalyse stellt eine Momentaufnahme der finanziellen Situation des Unternehmens dar. Um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, sollten die Analyseperioden angemessen gewählt und Branchenstandards oder historische Daten für Vergleiche herangezogen werden.
Für ärztliche und zahnärztliche Praxen ist es wichtig, nicht nur rückblickend auf vergangene Geschäftsjahre zu schauen, sondern auch zukünftige Perioden zu planen. Sobald die finanziellen Ergebnisse eines Jahres vorliegen, ist es ratsam, die zukünftige Entwicklung und die finanziellen Ziele für das kommende Jahr zu planen.
Unser Planungsrechner unterstützt Sie bei der Erstellung von finanziellen Prognosen und Budgets für das kommende Jahr oder einen bestimmten, frei wählbaren Zeitraum. Er ermöglicht die Festlegung von Umsatzzielen und die Planung der erwarteten Kosten für das kommende Jahr. Dabei können verschiedene Kostenarten wie Personal, Miete, Marketing, Materialbeschaffung usw. berücksichtigt werden. Mit seiner Hilfe können Sie Ihre geplanten Investitionen erfassen und deren Auswirkungen auf die finanzielle Situation analysieren. Sie können verschiedene Szenarien durchspielen, um die Rentabilität von Investitionen zu bewerten.
So haben Sie die Möglichkeit, Ihre finanzielle Zukunft aktiv zu gestalten, indem Sie realistische Ziele setzen, mögliche Risiken und Chancen identifizieren und fundierte Entscheidungen treffen. Durch eine kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Planung können Sie Ihre finanzielle Performance optimieren und Ihre langfristige Wettbewerbsfähigkeit verbessern.
KERSTIN LANG STEUERBERATUNG in Ettlingen bietet ärztlichen und zahnärztlichen Praxen in verschiedenen Bereichen Unterstützung bei Steuererklärungen und Steuerdurchsetzungen. Unsere Hilfe bei der Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen für die Praxis umfasst die Erfassung und Zusammenstellung der relevanten Einkommens-, Ausgaben- und Vermögensdaten, um eine vollständige und korrekte Steuererklärung zu erstellen. Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Betreuung von Kunden im Gesundheitswesen können wir sicherstellen, dass alle steuerlichen Vorschriften und Abzugsmöglichkeiten berücksichtigt werden, um eine optimale Steuerbelastung zu gewährleisten.
Im Fall von steuerlichen Streitigkeiten mit den Steuerbehörden vertreten wir die Interessen Ihrer Praxis. Dies beinhaltet die Kommunikation und Verhandlung mit den Steuerbehörden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden oder gegebenenfalls juristische Schritte einzuleiten. Wenn ein Steuerbescheid oder eine Steuernachzahlung angefochten werden muss, unterstützen wir Sie bei der Einleitung und Durchführung von steuerlichen Rechtsmittelverfahren. Dies umfasst die Überprüfung des Steuerbescheids, die Erstellung von Einsprüchen und die Vertretung der Praxis vor den Finanzgerichten. Auch beim Verdacht auf Steuerhinterziehung oder andere steuerliche Vergehen unterstützen wir Sie gerne bei der Kommunikation mit den Steuerfahndungsbehörden, der Aufarbeitung von steuerlichen Unterlagen und der Entwicklung einer Verteidigungsstrategie.
KERSTIN LANG STEUERBERATUNG bietet ärztlichen und zahnärztlichen Praxen umfangreiche Unterstützung in allen Belangen der Finanzbuchhaltung. Wir übernehmen die ordnungsgemäße Buchführung der Praxis unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Anforderungen. Unsere Leistungen in der Finanzbuchhaltung umfasst die Erfassung von Geschäftsvorfällen wie Einnahmen, Ausgaben, Rechnungen, Banktransaktionen und Personalkosten. Die Führung der Finanz- und Anlagenbuchhaltung einschließlich der Erfassung und Verwaltung von Vermögenswerten, Abschreibungen, Darlehen und Zinsen ist ebenfalls Teil unseres Leistungsspektrums. Wir tragen Sorge dafür, dass Ihre Finanz- und Anlagenbuchhaltung den steuerlichen Vorschriften entspricht und die wirtschaftliche Situation der Praxis korrekt abbildet.
Gerne übernehmen wir auch die Erstellung und Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen für Sie. Wir überprüfen Ihre Umsatzsteuerdaten, berechnen die fällige Umsatzsteuer und reichen die Voranmeldung fristgerecht bei den Steuerbehörden ein. Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung von Jahresabschlüssen benötigen, wenden Sie sich ebenfalls gerne vertrauensvoll an unsere Steuerkanzlei. Wir stellen alle relevanten finanziellen Informationen zusammen, erstellen Ihre Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Bilanzen und kümmern uns darum, dass Ihre Jahresabschlüsse den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und eine verlässliche Grundlage für die steuerliche Bewertung der Praxis bieten.
Die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen für die Mitarbeiter einer ärztlichen oder zahnärztlichen Praxis können einen beträchtlichen Teil an Ressourcen binden. Wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an KERSTIN LANG STEUERBERATUNG in Ettlingen, wenn wir diese Aufgabe für Sie übernehmen sollen. Unsere Leistungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung umfassen die Berechnung der Löhne und Gehälter unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren wie Arbeitsstunden, Urlaub, Krankheit, Sozialversicherungsbeiträge und steuerliche Abzüge. Selbstverständlich sorgen wir dafür, dass die Abrechnungen korrekt und pünktlich erstellt werden.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei allen Meldungen und Kommunikationen mit den Behörden im Zusammenhang mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Dazu gehört die An- und Abmeldung von Mitarbeitern bei den Sozialversicherungsträgern, die Erstellung von Meldungen zur Lohnsteuer und Sozialversicherung sowie die Kommunikation mit den Finanz- und Arbeitsbehörden. Wir stellen sicher, dass Ihre Praxis die korrekten Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern berechnet und abführt, überwachen die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und sorgen dafür, dass Beiträge und Abgaben korrekt ermittelt und fristgerecht entrichtet werden. Auch die Erstellung von Lohnbescheinigungen, Verdienstnachweisen und anderen relevanten Auswertungen für Mitarbeiter und Behörden sowie die Erstellung von Jahresmeldungen wie die Lohnsteuerbescheinigung übernehmen wir für Sie.
Jahresabschlüsse sind zusammenfassende finanzielle Berichte, die am Ende eines Geschäftsjahres erstellt werden. Sie geben einen umfassenden Überblick über die finanzielle Situation und die Geschäftstätigkeit einer ärztlichen oder zahnärztlichen Praxis während des abgelaufenen Jahres. Häufig werden Jahresabschlüsse von externen Parteien wie Banken, Investoren oder Versicherungen angefordert, um die Bonität und wirtschaftliche Stabilität der Praxis zu bewerten.
Ein Jahresabschluss besteht in der Regel aus einer Gewinn- und Verlustrechnung (auch Erfolgsrechnung genannt), einer Bilanz und einem Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt die Einnahmen, Ausgaben und den Gewinn oder Verlust der Praxis während des Geschäftsjahres. Die Bilanz gibt einen Überblick über die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und das Eigenkapital der Praxis zu einem bestimmten Stichtag. Der Anhang enthält weitere Erläuterungen und ergänzende Informationen zu den Zahlen im Jahresabschluss.
Als Steuerkanzlei mit Expertise im Bereich ärztlicher und zahnärztlicher Praxen kann KERSTIN LANG STEUERBERATUNG die zuverlässige und professionelle Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sicherstellen. Sie erhalten eine fundierte Grundlage für Ihre finanziellen Entscheidungen und können die finanzielle Performance der Praxis besser verstehen und steuern.
Der Liqui-Spot beinhaltet eine Hochrechnung des Gewinns Ihrer ärztlichen oder zahnärztlichen Praxis für das laufende Geschäftsjahr. Hierfür werden einzelne und künftige Geschäftsvorfälle Ihrer Praxis berücksichtigt. Diese Berechnungen werden durchgeführt, um eine rechtzeitige und genaue Einschätzung der zu erwartenden Steuerzahlungen zu ermöglichen. Dies ermöglicht Ihnen als Praxisinhaber, Ihre finanzielle Planung zu optimieren, angemessene Rücklagen für Steuerzahlungen zu bilden und mögliche Steuernachzahlungen zu vermeiden.
Um die voraussichtliche Steuerschuld Ihrer Praxis zu ermitteln, berücksichtigen wir die aktuellen Einkommensdaten, Ausgaben und mögliche steuerliche Abzüge unter Verwendung der aktuellen Steuergesetze und -vorschriften. Unsere Leistungen umfassen auch die Analyse von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, um Ihre Steuerbelastung zu minimieren. Unser Fokus liegt darauf, Optimierungspotenziale für legale und strategische Maßnahmen zu erkennen, um die Steuerzahlungen zu optimieren.
Im Verlauf des Geschäftsjahres können sich finanzielle Bedingungen und steuerliche Vorgaben ändern. Wir helfen Ihnen dabei, die Jahressteuervorausberechnungen regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um Ihre Steuerzahlungen kontinuierlich zu optimieren und potenzielle Risiken oder Chancen frühzeitig zu erkennen.
Bei einer Betriebsprüfung werden die steuerlichen Angelegenheiten einer Praxis überprüft, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Vorschriften eingehalten werden und die Steuererklärungen korrekt sind. Ihre Steuerkanzlei in Ettlingen bietet Praxisinhabern eine umfassende Unterstützung und Vertretung der Praxis während einer Prüfung durch die Finanzbehörden.
Unsere Leistungen im Bereich Betriebsprüfungen beinhalten die Überprüfung der steuerlichen Unterlagen und die Vorbereitung aller erforderlichen Dokumente, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen vollständig und ordnungsgemäß vorliegen. Auch bei der Organisation der Unterlagen und der Erstellung von Übersichten stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um den Prüfungsprozess effizienter zu gestalten. Als Vertreter der Praxis begleiten wir Sie während des gesamten Prüfungsprozesses. Bei Fragen während der Betriebsprüfung seitens der Finanzbehörde übernehmen wir die Kommunikation mit den Prüfern und stellen sicher, dass alle Anfragen ordnungsgemäß beantwortet werden.
Nach Abschluss der Betriebsprüfung analysieren und bewerten wir die Prüfungsergebnisse, um mögliche steuerliche Risiken oder Abweichungen zu identifizieren. Falls im Zuge der Betriebsprüfung Unstimmigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten mit den Prüfern auftreten, unterstützen wir Sie selbstverständlich auch bei der Einlegung von Rechtsbehelfen.
Die Umwandlung einer Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis, die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) oder die Überführung einer Praxis in eine Kapitalgesellschaft sind nur einige Beispiele für Umwandlungen von ärztlichen oder zahnärztlichen Praxen. Verbunden mit Umwandlungen sind rechtliche und steuerliche Prozesse, bei denen KERSTIN LANG STEUERBERATUNG in Ettlingen Sie gerne berät und unterstützt.
Hierbei analysieren und bewerten wir zunächst die Ausgangssituation und erstellen auf dieser Basis einen individuellen Umwandlungsplan, der die rechtlichen und steuerlichen Anforderungen berücksichtigt. Wir unterstützen Sie bei der Wahl der geeigneten Rechtsform, der Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen und der Abstimmung mit den Behörden. Selbstverständlich begleiten wir Sie während des gesamten Umwandlungsprozesses und kümmern uns um die Koordination, fertigen die erforderlichen Verträge und Dokumente an und übernehmen die Kommunikation mit Notaren, Behörden und Institutionen.
Auch nach der Umwandlung bleiben wir an Ihrer Seite und unterstützen Sie bei der Anpassung der Steuerregistrierung, der Durchführung von steuerlichen Anmeldungen oder der Umstellung der Buchhaltung. Unsere langfristige Nachbetreuung stellt sicher, dass alle steuerlichen Aspekte der Umwandlung ordnungsgemäß umgesetzt werden und die Praxisinhaber weiterhin ihre steuerlichen Pflichten erfüllen.
In rechtlichen Angelegenheiten vor Gericht oder außerhalb des Gerichtsverfahrens können Praxisinhaber auf die professionelle Begleitung durch KERSTIN LANG STEUERBERATUNG vertrauen. Unsere außergerichtliche Vertretung umfasst die Kommunikation und Verhandlung mit Behörden, Finanzämtern oder anderen Vertragsparteien. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen, der Klärung von rechtlichen Fragen und der Erarbeitung von Lösungsstrategien. Sollte Ihre Praxis in einen Rechtsstreit verwickelt werden, etwa in Steuerstreitverfahren, kann unsere Kanzlei Ihre Interessen vor Gericht wahrnehmen. Wir bereiten die rechtlichen Argumente vor, führen Verhandlungen mit der Gegenpartei und vertreten die Praxis in allen gerichtlichen Verfahren.
Unsere Rechtsberatung können ärztliche und zahnärztliche Praxen jederzeit wahrnehmen, etwa zur rechtlichen Beurteilung von Verträgen oder bei rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Praxisführung. Wir unterstützen bei der Erstellung, Überprüfung und Verhandlung von Verträgen sowie bei der Gestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei der außergerichtlichen Streitbeilegung und Mediation. Dies kann dazu beitragen, Streitigkeiten effizient zu klären, Kosten zu sparen und die Beziehung zu anderen Parteien zu erhalten oder zu verbessern.
Bei der langfristigen Planung, Verwaltung und Optimierung des Vermögens Ihrer Praxis können Sie auf die professionelle Unterstützung der Steuerkanzlei Ettlingen zurückgreifen. Unsere Vermögensberatung umfasst die Bewertung von Vermögenswerten, Schulden, Einkommen und Ausgaben sowie die Identifizierung von Chancen und Risiken. Auf Grundlage der Analyse definieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihre individuellen Ziele und Prioritäten. So lassen sich langfristige Vermögensziele entwickeln, wie beispielsweise die finanzielle Absicherung im Ruhestand, die Finanzierung von Investitionen oder die Optimierung der steuerlichen Situation.
Auch bei der Strukturierung des Praxisvermögens leisten wir wertvolle Hilfe. Wir beraten Sie zu verschiedenen Anlageklassen, wie Immobilien, Wertpapieren oder betrieblichen Altersvorsorgen sowie zur Optimierung von steuerlichen Aspekten bei der Vermögensverwaltung und zur Absicherung Ihres Vermögens. Bei der langfristigen Nachfolgeplanung sind wir an Ihrer Seite mit Beratung zu rechtlichen und steuerlichen Aspekten der Praxisnachfolge. Ob Übergabe an einen Nachfolger, Veräußerung der Praxis oder Gestaltung eines Ruhestandsplans: Wir helfen bei der Entwicklung eines maßgeschneiderten Nachfolgekonzepts und begleiten Sie während des gesamten Prozesses.
Mit der Liquiditätsvorschau können wir eine finanzielle Prognose erstellen, die aufzeigt, wie sich die Liquidität Ihrer Praxis in einem bestimmten Zeitraum entwickeln wird. Hierbei planen wir gemeinsam mit Ihnen die erwarteten Einnahmen und Ausgaben im Voraus und aktualisieren sie in regelmäßigen Abständen. Berücksichtigt werden unter anderem Umsatzerlöse, betriebliche Ausgaben, Steuerzahlungen, Personalkosten und weitere finanzielle Aspekte. Nachfolgend überwachen und vergleichen wir regelmäßig den tatsächlichen Zahlungsfluss mit der prognostizierten Liquiditätsvorschau. So können wir eventuelle Abweichungen frühzeitig erkennen. Zeichnet sich ein Liquiditätsengpass ab, schlagen wir geeignete Maßnahmen vor, um die Liquidität zu verbessern, wie zum Beispiel die Anpassung von Zahlungszielen oder die Optimierung des Forderungsmanagements. Wir beraten Sie hinsichtlich der Verbesserung des Cashflow-Managements, der optimalen Gestaltung von Zahlungsbedingungen mit Lieferanten und Patienten, des effektiven Einsatzes von Liquiditätsreserven oder der Nutzung von Finanzierungsinstrumenten wie Kreditlinien.
Neben der Liquiditätsvorschau bieten wir Ihnen an, auch eine umfassende Finanzplanung und -prognose für die Praxis zu erstellen. Diese beinhaltet die Analyse der finanziellen Situation, die Entwicklung von finanziellen Zielen und die Planung der langfristigen finanziellen Entwicklung der Praxis. Die solide Finanzplanung ermöglicht Ihnen, langfristige Investitionen zu planen und finanzielle Risiken zu minimieren.
Anders als in Berufen der freien Wirtschaft spielt die betriebliche Altersvorsorge für Praxisinhaber kaum eine Rolle. In der Regel fußt die Altersvorsorge für selbstständige Ärzte auf dem ärztlichen Versorgungswerk, privater Altersvorsorge und meist auch der Praxis als Vermögenswert. Praxisinhaber sollten sich daher frühzeitig mit ihrer Altersvorsorge auseinandersetzen, um sicherzustellen, dass sie auch im Ruhestand finanziell abgesichert sind. KERSTIN LANG STEUERBERATUNG unterstützt Sie dabei. Wir analysieren Ihre finanzielle Situation einschließlich eventuell bestehender Altersvorsorgepläne, Ersparnisse und Investitionen. Dadurch schaffen wir die Grundlage zur Bestimmung Ihrer zukünftigen Bedürfnisse und Ziele für die Altersvorsorge.
Basierend auf der Analyse entwickelt unsere Steuerkanzlei einen Altersvorsorgeplan, der auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele abgestimmt ist. Dabei berücksichtigen wir auch Aspekte wie die Lebenshaltungskosten im Ruhestand, die gewünschte Lebensqualität, die steuerlichen Rahmenbedingungen und die Risikotoleranz. Wir überwachen die Entwicklung der Altersvorsorgepläne und unterstützen bei der Anpassung, falls sich Ihre individuellen Bedürfnisse oder die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern. Auch bei der Nachfolgeplanung mit Blick auf die Altersvorsorge unterstützen wir Sie gerne und stellen sicher, dass Altersvorsorgepläne und langfristige Ziele hinsichtlich Übergabe oder Verkauf der Praxis im Einklang stehen.
KERSTIN LANG
STEUERBERATUNG
Otto-Hahn-Straße 18
76275 Ettlingen
TEL 07243 76 88 00
FAX 07243 76 88 010
info@steuern-lang.de
Anfahrt
Reisen Sie bequem mit dem PKW an und nutzen Sie unsere kostenfreien Parkmöglichkeiten direkt vor unserer Steuerkanzlei. Alternativ sind wir auch unkompliziert mit dem ÖPNV über die Buslinien 106 und 109 erreichbar.
GESCHÄFTSZEITEN
Montag – Donnerstag
08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 bis 16:00 Uhr
sowie außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
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