| 10.08. | Umsatzsteuer Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* | 17.08. | Grundsteuer** Gewerbesteuer** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.08. bzw. 20.08.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck.
[* bei monatlicher Abführung für Juli 2026; ** Vierteljahresrate an die Gemeinde]
| 10.09. | Umsatzsteuer Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer** Solidaritätszuschlag** Kirchensteuer ev. und r.kath.** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 14.09.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck.
[* bei monatlicher Abführung für August 2026; ** für das III. Quartal 2026]
KERSTIN LANG
STEUERBERATUNG
Otto-Hahn-Straße 18
76275 Ettlingen
TEL 07243 76 88 00
FAX 07243 76 88 010
info@steuern-lang.de
Anfahrt
Reisen Sie bequem mit dem PKW an und nutzen Sie unsere kostenfreien Parkmöglichkeiten direkt vor unserer Steuerkanzlei. Alternativ sind wir auch unkompliziert mit dem ÖPNV über die Buslinien 106 und 109 erreichbar.
GESCHÄFTSZEITEN
Montag – Donnerstag
08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 bis 16:00 Uhr
sowie außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung



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